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Ein eigenes Rechtsgebiret Seniorenrecht gitbt es nicht. Die Bezeichung ist einzig sinnvoll, um Fragestellungen zu verdeutlichen, die Menschen ab einem bestimmten Alter häufig betreffen. Betroffen sind Problemkreise aus dem Erbrecht, dem Familienrecht und dem Sozialrecht.

  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfüging, Patientenverfügung
  • Behindertentestament
  • Elternunterhalt
  • Maßnehmen des Sozialhilfeträgers
  • Rückforderung von Schenkungen, Geltendmachung von Nießbrauchsrechten, Unterhaltsforderungen
  • Übergang vom Arbeitsleben in die Rente
  • Krankenversicherung der Rentner, Rückkehr i ndie gesetzliche Krankenversicherung, vorzeitige Inanspruchnahme von Renten, Existenzsicherung
  • Grundsicherungsleistungsrecht nach dem Sozialgesetzbuch XII
  • Heimkosten, Kosten der Bestattung
  • Eingliederungshilfe, Bundesteilhabegesetz
  • Betreuungsrecht