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Familien- und Eherecht

Im Familien- und Eherecht geht es vor allem um die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie, aber auch um die Rechtsbeziehung der Eltern zu den Kindern und umgekehrt sowie das Recht des Kindesunterhalts und des Elternunterhalts. Vormundschaft und rechtliche Betreuung sind ebenfalls Teil des Familienrechts.

Schon erlebt: „Hier ist ein Bild von meiner Frau. Ich möchte, dass Sie sie nach allen Regeln der Kunst fertig machen“. Solche Rosenkriege sind nicht mein Metier. Mein Temperament ist bei aller mitunter gebotenen Nachdrücklichkeit eher ausgleichend und ich gebe mir viel Mühe, im Austausch mit der Mandantschaft sinnvolle Kompromisse zu finden. In familienrechtlichen Angelegenheiten arbeitet man oft über lange Zeit intensiv zusammen und das muss passen.

Fragen und Probleme treten häufig aus nachfolgenden Themenbereichen auf:

  • Eheschließung
    • Eheverträge
    • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
    • Partnerschaftsverträge
    • Ehegattenerbrecht
    • Erbrecht der eingetragenen Lebensgemeinschaften
    • etc.
  • Trennungs- und Scheidungsfall
    • Trennungsunterhalt
    • Nachehelicher Unterhalt
    • Kindesunterhalt
    • Betreuungsunterhalt des unverheirateten Elternteils
    • Versorgungsausgleich
    • Regelungen bzgl. Ehewohnung und Hausrat
  • Elterliche Sorge
    • Aufenthaltsbestimmungsrecht
    • Einzelne Entscheidungen z.B. in den Bereichen Schule, Gesundheit
  • Umgang mit dem Kind (Umgangsrecht) – Mutter/-Vaterzeiten
  • Elternunterhalt
    • Wer muss zahlen, wenn die Eltern pflege- und heimbedürftig werden? Wie gelingt es, das Familienstammvermögen zu erhalten?
  • Abstammungsrecht
  • Adoption
  • Betreuungsrecht
  • Gewaltschutz
  • Kindergeld
  • Rechte der nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften
  • Vormundschaft