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Seniorenrecht

Ein eigenes Rechtsgebiet Seniorenrecht gibt es bislang nicht. Die Bezeichnung ist sinnvoll, um Fragestellungen zu verdeutlichen, die Menschen ab einem bestimmten Alter häufig betreffen. Es geht um Problemkreise aus dem Erbrecht, dem Familienrecht und dem Sozialrecht.

Durch meine langjährige Erfahrung als ehemaliger Berufsbetreuer,  Dozent an Fachseminaren für Altenpflege und Referent im Seniorenrecht (s. Leistungsspektrum „Seminare und Vorträge“) verfüge ich über spezifische Kenntnisse und Erfahrungen in den nachstehenden Themengebieten.

  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
  • Behindertentestament
  • Elternunterhalt
  • Maßnahmen des Sozialhilfeträgers
  • Rückforderung von Schenkungen, Geltendmachung von Nießbrauchsrechten, Unterhaltsforderungen
  • Übergang vom Arbeitsleben in die Rente
  • Krankenversicherung der Rentner, Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung, vorzeitige Inanspruchnahme von Renten, Existenzsicherung
  • Grundsicherungsleistungsrecht nach dem Sozialgesetzbuch XII
  • Heimkosten, Kosten der Bestattung
  • Betreuungsrecht