„Mit dem Modell „Kooperative Praxis“ steht ein weiteres Verfahren zur Bearbeitung und Lösung von Konflikten oder Problemlagen zur Verfügung.
Es ist zwischen streitiger aussergerichtlicher oder gerichtlicher Auseinandersetzung und Mediation angesiedelt.
Die Entscheidung juristischer Streitigkeiten durch die Gerichte ist ureigene Aufgabe der Justiz. Als Anwalt vertrete ich Ihre rechtlichen Interessen und versuche das Bestmögliche für Sie zu erreichen. Die Gegenanwälte- bzw. Bevollmächtigten versuchen für ihre Partei das Gleiche. Das Gericht ist berufen, den Streit zu entscheiden.
Mediation ist ist ein fundiertes und bewährtes Verfahren, in dem die Beteiligten selbst, moderiert durch die Mediatorin oder den Mediator, Konflikte konstruktiv lösen oder vermeiden helfen können. Ziel ist eine von den Beteiligten gemeinsam erreichte und getragene Vereinbarung. Die Mediationsvereinbarung ist nicht im engen Sinne rechtsverbindlich. Dazu bedarf es der notariellen Beurkundung oder der Protokollierung der Vereinbarung vor Gericht. Die Mediation gewährt die größtmögliche Autonomie der Betroffenen.
„Kooperative Praxis“ ist ein Verfahren, in dem beide Parteien anwaltlich vertreten sind und stellt eine weitere sinnvolle Alternative zum herkömmlichen gerichtlich orientierten Ansatz bei streitigen Auseinandersetzungen dar.
Aufgabe der beteiligten Anwältinnen und Anwälte ist es nicht, stets das Bestmögliche herauszuholen, sondern mit den Konfliktbeteiligten eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung als sinnvollen Kompromiss zu finden. Dieses Vorgehen ermöglicht wie die Mediation den bestmöglichen Erhalt der persönlichen Beziehungen der Beteiligten. Vereinbarungen sind als Anwaltsvergleiche gemäß §§ 796a – c ZPO (Zivilprozessordnung) rechtsverbindlich.
Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen habe ich ein anwaltliches Netzwerk gegründet, dass die „Kooperative Praxis“ gezielt als Konfliktbearbeitungsmethode anbietet. Alle mitwirkenden Anwältinnen und Anwälte können in diesem Bereich spezifische Kennntisse vorweisen.