Das Erbrecht umfasst nicht nur die Geltendmachung der Ansprüche der (gesetzlichen/testamentarischen) Erben des Verstorbenen, sondern befasst sich auch mit den Möglichkeiten des Erblassers noch zu dessen Lebzeiten die von ihm persönlich gewünschten Rechtsfolgen zur Verteilung seines Nachlasses nach seinem Tod festzulegen.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegt in der vorausschauenden Beratung zu Testamenten, auch zu Behindertentestamenten, in der Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung, der Auseinandersetzung von Erbschaften bei Miterben sowie in der Beratung zu und Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Fragen und Probleme treten häufig aus nachfolgenden Themenbereichen auf:
- Testaments- und Vertragsgestaltung
- Gemeinschaftliches Testament
- Erbverträge
- etc.
- Anfechtungen von Verfügungen von Todes wegen
- Vermächtnisse
- Gesetzliche Erbfolge
- Pflichtteilsrecht
- Pflichtteilsanspruch
- Pflichtteilsberechnung
- Pflichtteilsergänzung
- Pflichtteilsentziehung
- Pflichtteilsunwürdigkeit
- Pflichtteilsverzicht
- etc.
- Ehegattenerbrecht und Erbrecht der eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- Vorweggenommene Erbfolge
- Schenkungen
- Ehebezogene Zuwendungen
- etc.
- Erbengemeinschaft
- Erbenhaftung
- Testamentsvollstreckung
- Beratung zu und Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten