Das Sozialrecht regelt insbesondere Ansprüche des Bürgers gegen Sozialleistungsträger auf Geld- und Sachleistungen, um die Absicherung eines jeden Einzelnen gegen soziale Risiken zu gewährleisten.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche insbesondere aus den nachfolgenden Bereichen:
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Streit über die Kostenübernahme medizinischer Leistungen etc.
- Pflegeversicherung
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Pflegebedürftigkeit, Pflegegrade
- Rentenversicherung
- Erwerbsminderungsrente
- Grundsicherung
- Regelungen zur Heimaufnahme von Eltern, Ehegatten und Kindern
- Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII
- Erziehungshilfen
- Hilfe bei der Inobhutnahme von Kindern
- Schwerbehindertenrecht
- Anerkennung einer Schwerbehinderung
- Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung
- Merkzeichen einer Schwerbehinderung
- Verschlimmerungsanträge
- Leistungsanträge
- Kindergeld