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Sozialrecht

Das Sozialrecht regelt insbesondere Ansprüche des Bürgers gegen Sozialleistungsträger auf Geld- und Sachleistungen, um die Absicherung eines jeden Einzelnen gegen soziale Risiken zu gewährleisten.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche insbesondere aus den nachfolgenden Bereichen:

  • Gesetzliche Krankenversicherung
    • Streit über die Kostenübernahme medizinischer Leistungen etc.
  • Pflegeversicherung
    • Leistungen der Pflegeversicherung
    • Pflegebedürftigkeit, Pflegegrade
  • Rentenversicherung
    • Erwerbsminderungsrente
  • Grundsicherung
    • Regelungen zur Heimaufnahme von Eltern, Ehegatten und Kindern
  • Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII
    • Erziehungshilfen
    • Hilfe bei der Inobhutnahme von Kindern
  • Schwerbehindertenrecht
    • Anerkennung einer Schwerbehinderung
    • Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung
    • Merkzeichen einer Schwerbehinderung
    • Verschlimmerungsanträge
    • Leistungsanträge
  • Kindergeld