Als Testamentsvollstrecker werde ich im Auftrag des Erblassers, der Testamentsvollstreckung in seinem Testament angeordnet hat, tätig.
Oder als Nachlassabwicklungsbevollmächtigter im Auftrag der Erben, wenn die Erben den Nachlass nicht selbst abwickeln möchten, sei es wegen zu großer Entfernung zum Wohnort des Erblassers, wegen Krankheit oder Überlastung oder um persönlichen Streit zu vermeiden.
Nach einem Erbfall wird oft ein kompliziertes Geflecht aus Barvermögen, Bankguthaben, Immobilien, Sachwerten und Hausrat vorgefunden. Als Testamentsvollstrecker oder Nachlassabwickler ermittele ich z.B. den Bestand des Nachlasses, betreibe ggf. das Erbscheinverfahren, verwerte den Nachlass – z.B. Haushaltsauflösung, Verkauf einer Immobilie, Begutachtung von Schmuck, Kunstgegenständen etc. – in enger Abstimmung mit den Auftraggebern, kümmere mich um die Erbschaftssteuer der Erben, die Einkommensteuer für den Verstorbenen, um Bankangelegenheiten, bearbeite Pflichtteilsansprüche oder Vermächtnisse.
Nachlassabwicklungen führe ich seit 2007 durch und verfüge über die speziellen rechtlichen Kenntnisse und praktische Erfahrung.